{"id":2453,"date":"2025-06-18T11:20:08","date_gmt":"2025-06-18T11:20:08","guid":{"rendered":"https:\/\/paveplus.com\/?page_id=2453"},"modified":"2025-06-18T11:20:43","modified_gmt":"2025-06-18T11:20:43","slug":"agb-fuer-miet-und-servicebereich","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/paveplus.com\/en\/agb-fuer-miet-und-servicebereich\/","title":{"rendered":"AGB f\u00fcr Miet- und Servicebereich"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Vertragsbedingungen im Miet- und Servicebereich<\/h1>\n\n\n\n<p>Stand: M\u00e4rz 2022<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle zwischen uns, der PAVE+ GmbH, Herdweg 10\/1, 71131 Jettingen (nachfolgend bezeichnet als \u201ePAVE+\u201c, \u201ewir\u201e \u201euns\u201c) und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend bezeichnet als \u201eKunde\u201c, \u201eSie\u201e \u201eIhnen\u201c) geschlossenen Vertr\u00e4ge, die die Vermietung von Maschinen (nachfolgend bezeichnet als \u201eVermietung\u201c), der Reparatur von Asphaltbaumaschinen, die Beratung rund um Fragen bez\u00fcglich des Asphalteinbaus, die Ger\u00e4tebedingungen sowie die Ersatzteilbeschaffung sowie die Bereitstellung des passenden Transportmoduls (nachfolgend bezeichnet als \u201eAuftrag\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Unsere Angebote richten sich ausschlie\u00dflich an Unternehmer. Unternehmer ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person oder eine rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt (\u00a714 BGB). Diese AGB gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, die die Vermietung von Maschinen, die Reparatur von Asphaltbaumaschinen, die Beratung rund um Fragen bez\u00fcglich des Asphalteinbaus, die Ger\u00e4tebedingungen sowie die Ersatzteilbeschaffung sowie die Bereitstellung des passenden Transportmoduls zum Gegenstand haben, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Alle zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit dem Auftrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer Auftragsbest\u00e4tigung und unserer Annahmeerkl\u00e4rung.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 Ma\u00dfgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags g\u00fcltige Fassung der AGB.<\/p>\n\n\n\n<p>1.5 Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir grunds\u00e4tzlich nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Abweichungen und Erg\u00e4nzungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Allgemeine Bestimmungen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Vertragsschluss<\/h3>\n\n\n\n<p>2.1 Die Pr\u00e4sentation und Bewerbung von Service,- Reparatur- und Montageleistung auf unserer Webseite oder sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Auftrages dar, sondern eine Einladung an den Kunden, ein Angebot f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Auftrages abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Die Angebote von PAVE+ sind stets freibleibend, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vermerkt ist. Kostenvoranschl\u00e4ge sind unverbindlich. Erste Angebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, kostenlos abgegeben. PAVE+ beh\u00e4lt sich vor, f\u00fcr weitere Konzepte, Angebote oder Kostenvoranschl\u00e4ge sowie f\u00fcr Entwurfsarbeiten dann eine angemessene Verg\u00fctung zu berechnen, wenn ein Auftrag nicht zustande kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Mit dem Absenden eines Auftrags per Post, E-Mail, Fax an unsere Faxnummer oder per telefonischer Buchung geben Sie eine rechtsverbindliche Auftragsanfrage ab. Sie sind an die Auftragsanfrage f\u00fcr die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Auftragsanfrage gebunden. PAVE+ hat das Recht, den Auftrag innerhalb von 5 Werktagen durch eine Buchungsbest\u00e4tigung anzunehmen. Mit dieser Buchungsbest\u00e4tigung (postalisch, telefonisch, per Fax oder per E-Mail) kommt der Vertrag f\u00fcr beide Parteien &#8211; Kunde und PAVE+ &#8211; verbindlich zustande.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Sollte die Durchf\u00fchrung der vom Kunden gew\u00fcnschten Auftragsleistung oder die Anmietung des gew\u00e4hlten Mietobjekts nicht m\u00f6glich sein, etwa weil dieses f\u00fcr den entsprechenden Zeitraum nicht durchf\u00fchrbar ist, sieht PAVE+ von einer Annahmeerkl\u00e4rung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. PAVE+ wird den Kunden dar\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Sonstige Nebenleistungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vereinbart sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. \u00dcbergabe, Vorschusszahlung<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei der Beauftragung von Kunden mit Wohn- oder Gesch\u00e4ftssitz im Ausland oder bei begr\u00fcndeten Anhaltspunkten f\u00fcr ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, die Auftragsleistung erst nach Erhalt einer Vorschusszahlung durchzuf\u00fchren (nachfolgend bezeichnet als \u201eVorschusszahlung\u201c). Falls wir von dem Vorschusszahlung Gebrauch machen, werden wir den Kunden unverz\u00fcglich dar\u00fcber unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Kostenangaben, Kostenvoranschlag<\/h3>\n\n\n\n<p>4.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde und soweit dies m\u00f6glich ist, wird PAVE+ auf Anfrage des Kunden bei der Auftragserteilung den gesch\u00e4tzten voraussichtlichen Preis f\u00fcr die Auftragsleistung mitteilen. Diese Mitteilung ist f\u00fcr PAVE+ unverbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Sofern der Kunde vor der Ausf\u00fchrung der Auftragsleistung einen Kostenvoranschlag mit einer verbindlichen Preisangabe w\u00fcnscht, so hat er das ausdr\u00fccklich zu verlangen. Verbindlich ist ein solcher Kostenvoranschlag nur, wenn er schriftlich erteilt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 F\u00fcr den Fall, dass der Kunde den erteilten Auftrag wegen mitgeteilter, aber nicht erfolgter wesentlicher \u00dcberschreitung des Kostenvoranschlages, so hat er PAVE+ entsprechend\u00a7 649 BGB die bereits ausgef\u00fchrten Arbeiten sowie die nicht mehr abwendbaren Kosten zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 PAVE+ beh\u00e4lt die Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschl\u00e4gen und an mitgelieferter Dokumentation. Jede Vervielf\u00e4ltigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung von PAVE+ gestattet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5. Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n\n\n\n<p>5.1 S\u00e4mtliche Preisangaben in Bezug auf unsere Auftragsleistungen verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Werklohn ohne Abzug innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Wird eine Leistung gegen Einzelberechnung \u00fcbernommen, sind Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sofern diese angefallen sind und von PAVE+ verlangt werden, gesondert zu zahlen; insbesondere auch Vorbereitungs- und Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4 Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, vor Beginn der Auftragsdurchf\u00fchrung als Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Pflichten eine Vorauszahlung zu leisten. Die H\u00f6he der Vorauszahlung ist vom Umfang der Auftragsleistung abh\u00e4ngig. PAVE+ ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Verm\u00f6gen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. PAVE+ kann den Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch nach Beginn der Auftragsdurchf\u00fchrung geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5 Ger\u00e4t der Kunde mit der Bezahlung der Vorauszahlung in Verzug, ist PAVE+ berechtigt, den Auftrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.6 PAVE+ ist ferner berechtigt, w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung der Leistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegenanspr\u00fcche werden entweder von PAVE+ nicht bestritten oder sind rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Sie sind zur Aufrechnung gegen\u00fcber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.8 Der Kunde darf ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur dann aus\u00fcben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertrag herr\u00fchrt. Unbeschadet im \u00dcbrigen bestehender gesetzlicher Zur\u00fcckbehaltungsrechte kann PAVE+ Leistungen, zu deren Erbringung sie nach dem Vertrag verpflichtet ist, zur\u00fcckhalten, solange sich der Kunde mit f\u00e4lligen Zahlungen im Verzug befindet oder vertragliche Mitwirkungspflichten verletzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">II. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Service- und Reparaturleistungen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">6. Leistungsort, Leistungsverzeichnis<\/h3>\n\n\n\n<p>6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Reparatur und Montage am Gesch\u00e4ftssitz von PAVE+.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Montageleistung ist ausschlie\u00dflich das Leistungsverzeichnis von PAVE+, das dem Kostenanschlag bzw. Angebotserstellung von PAVE+ zugrunde gelegt wurde. Die Montage wird nach Zeiteinheiten abgerechnet, falls nicht ausdr\u00fccklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Die vereinbarten Betr\u00e4ge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die PAVE+ in der gesetzlichen H\u00f6he zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">7. Leistungs\u00e4nderung bei Service- und Reparaturleistungen<\/h3>\n\n\n\n<p>7.1 Nimmt der Kunde Service- oder Reparaturleistungen in Anspruch, kann der \u00c4nderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch f\u00fcr bereits erbrachte und abgelieferte Teile.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 PAVE+ wird, wenn die \u00c4nderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gew\u00fcnschten \u00c4nderungen eintretenden Zeitverz\u00f6gerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich \u00fcber eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist PAVE+ berechtigt, das \u00c4nderungsverlangen zur\u00fcckzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 MehNerg\u00fctungen f\u00fcr Leistungs\u00e4nderungen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann PAVE+ nicht geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4 S\u00e4mtliche Leistungs\u00e4nderungen sind vor Beginn der Ausf\u00fchrung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung und etwaige \u00c4nderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">8. Nicht durchf\u00fchrbare Reparaturen, Informationspflicht<\/h3>\n\n\n\n<p>8.1 PAVE+ stellt dem Kunden die entstandene Fehlersuchzeit (Arbeitszeit) sowie sonstigen belegbaren Aufwand in Rechnung, wenn die Reparatur aus Gr\u00fcnden, die PAVE+ nicht zu vertreten hat, nicht durchgef\u00fchrt werden kann, insbesondere, wenn Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, der Kunde den Termin schuldhaft vers\u00e4umt hat oder der Vertrag w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung gek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 PAVE+ ist nicht verpflichtet, den Reparaturgegenstand wieder in den urspr\u00fcnglichen Zustand zur\u00fcckzuversetzen. Dies gilt nicht, wenn die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">9. Transport und Versicherung<\/h3>\n\n\n\n<p>9.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde und sofern die Vertragsleistung nicht am Belegenheitsort des Reparaturgegenstandes durchgef\u00fchrt wird, wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf eigene Kosten bei PAVE+ angeliefert und nach Durchf\u00fchrung der Reparatur bei PAVE+ vom Kunden wieder abgeholt. Soweit der Kunde in Falle der Durchf\u00fchrung der Vertragsleistung bei PAVE+ den An- und Abtransport des Reparaturgegenstandes w\u00fcnscht, hat der Kunde die hierf\u00fcr anfallenden Kosten zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 Der Kunde tr\u00e4gt die Transportgefahr.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3 Auf Verlangen des Kunden wird der Reparaturgegenstand auf Kosten des Kunden gegen versicherbare Transportgefahren versichert.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4 F\u00fcr die Dauer der Reparatur bei PAVE+ besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde hat f\u00fcr die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes des Reparaturgegenstandes selbst zu sorgen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">10. Pflichten des Kunden<\/h3>\n\n\n\n<p>10.1 Soweit besondere Pl\u00e4ne oder Anleitungen des Kunden erforderlich sind, stellt dieser sie PAVE+ rechtzeitig zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist PAVE+ nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im \u00dcbrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Anspr\u00fcche des Montageunternehmens unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 Der Kunde gestattet PAVE+ mit Erteilung des Auftrags mit dem Leistungsobjekt, Probefahrten und Probeeins\u00e4tze durchzuf\u00fchren, sofern diese f\u00fcr die erfolgreiche Auftragsdurchf\u00fchrung erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>10.4 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, uns den Leistungsgegenstand gereinigt an unserem Gesch\u00e4ftssitz zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.5 F\u00fcr den Fall, das PAVE+ die Leistung aufgrund ausdr\u00fccklicher Vereinbarung au\u00dferhalb der Werkstattr\u00e4ume von PAVE+ durchf\u00fchrt, tr\u00e4gt der Kunde Sorge daf\u00fcr, dass PAVE+ die Auftragsleistung unverz\u00fcglich nach dem Eintreffen der Mitarbeiter von PAVE+ durchf\u00fchren kann. Hat der Kunde Verz\u00f6gerungen zu vertreten, hat er PAVE+ den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.6 Im Falle der Erbringung von Leistungen gem\u00e4\u00df dieser Ziffer au\u00dferhalb unserer Gesch\u00e4fts- und Werkstattr\u00e4ume, ist der Kunde zudem verpflichtet, die f\u00fcr die Leistungserbringung erforderliche Energie (z.B. Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser) einschlie\u00dflich der erforderlichen Anschl\u00fcsse sowie die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderliche Vorrichtungen, Betriebsmittel und Betriebsstoffe auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung zu stellen; gleiches gilt auch f\u00fcr die Bereitstellung von geeignetem Hebe- und R\u00fcstzeug. Vom Kunden sind auf seine Kosten alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Einregulierung des lnstandhaltungsgegenstandes und zur Durchf\u00fchrung einer eventuellen Erprobung notwendig sind.<\/p>\n\n\n\n<p>10.7 Der Kunde ist verpflichtet, erforderlichenfalls auf seine Kosten Hilfskr\u00e4fte in ausreichender Zahl und f\u00fcr die erforderliche Zeit zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.8 Die Hilfskr\u00e4fte haben den Weisungen von PAVE+ Folge zu leisten. F\u00fcr die breitgestellten Hilfskr\u00e4fte \u00fcbernimmt PAVE+ keine Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>10.9 Der Kunde hat alle technischen Voraussetzungen, die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und gefahrlose Durchf\u00fchrung des Montageauftrages erforderlich sind, auf eigene Rechnung und Gefahr zu schaffen und w\u00e4hrend des Einsatzes aufrecht zu erhalten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, das zu montierende Gut in einem f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Montageauftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verf\u00fcgung zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, die Ma\u00dfe, Gewichte und besonderen Eigenschaften des zu montierenden Gutes (z.B. Schwerpunkt, Art des Materials usw.) sowie geeignete Zurr- und Anschlagpunkte richtig und rechtzeitig anzugeben. Auf besondere Gef\u00e4hrdungslagen, die sich bei Durchf\u00fchrung der Montagearbeiten hinsichtlich des zu montierenden Gutes und des Umfeldes ergeben k\u00f6nnen (z.B. Gefahrgut, Kontaminationssch\u00e4den etc.), hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig hinzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.10 Der Kunde hat die zum Befahren von fremden Grundst\u00fccken, nicht \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Wege und Pl\u00e4tzen erforderlichen Zustimmungen der Eigent\u00fcmer zu besorgen und den Unternehmer von Anspr\u00fcchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundst\u00fcckes ergeben k\u00f6nnen, freizustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.11 Dar\u00fcber hinaus ist der Kunde daf\u00fcr verantwortlich, dass die Boden-, Platz- und sonstigen Verh\u00e4ltnisse an der Montagestelle sowie den Zufahrtswegen &#8211; ausgenommen \u00f6ffentliche Stra\u00dfen, Wege und Pl\u00e4tze &#8211; eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe und gefahrlose Durchf\u00fchrung des Montageauftrages gestatten. Insbesondere ist der Kunde daf\u00fcr verantwortlich, dass die Bodenverh\u00e4ltnisse am Montageort, etwaigen Lager- und Vormontagepl\u00e4tzen sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendr\u00fccken und sonstigen Beanspruchungen durch die Montagefahrzeuge und Ger\u00e4tschaften (z.B. Krane, Schwertransporte, Hubger\u00fcste etc.) gewachsen sind. Schlie\u00dflich ist der Kunde verantwortlich f\u00fcr alle Angaben \u00fcber unterirdische Kabelsch\u00e4chte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlr\u00e4ume, die die Tragf\u00e4higkeit des Bodens an der Montagestelle oder den Zufahrtswegen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnten. Auf die Lage und das Vorhandensein von unterirdischen Leitungen, Sch\u00e4chten und sonstigen Hohlr\u00e4umen hat der Kunde unaufgefordert hinzuweisen. Vers\u00e4umt der Kunde schuldhaft diese Hinweispflicht, haftet er f\u00fcr alle daraus entstehenden Sch\u00e4den, auch f\u00fcr Sach- und Sachfolgesch\u00e4den an Fahrzeugen, Ger\u00e4ten und Arbeitsvorrichtungen des Unternehmers sowie Verm\u00f6genssch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p>10.12 Der Kunde hat au\u00dferdem den Montageleiter auch \u00fcber etwa bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese f\u00fcr das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt PAVE+ von Verst\u00f6\u00dfen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften (z.B. Fremdfirmenbelehrung, besondere Sicherheits- und Schutzkleidung, etc.)<\/p>\n\n\n\n<p>10.13 Sofern vereinbarungsgem\u00e4\u00df Leistungen au\u00dferhalb unserer Gesch\u00e4fts- und Werkstattr\u00e4ume durchzuf\u00fchren sind, erfolgt kundenseitig die f\u00fcr uns kostenlose Bereitstellung von Abfallbeh\u00e4ltern sowohl f\u00fcr unser Verpackungsmaterial als auch eventuell von uns verursachtem Abfall; die Abfuhr und Entsorgung \u00fcbernimmt ebenfalls der Kunde auf eigene Kosten.<\/p>\n\n\n\n<p>10.14 Bei Durchf\u00fchrung der Leistung in seinen eigenen R\u00e4umlichkeiten obliegt dem Kunden der Schutz von Personen und Sachen; der Kunde hat die Pflicht, f\u00fcr angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Leistung zu sorgen. Der Kunde hat die von uns vor Ort t\u00e4tigen Mitarbeiter \u00fcber die zu beachtenden Sicherheitsvorschriften &#8211; soweit wie erforderlich &#8211; zu unterrichten. Eventuelle Verst\u00f6\u00dfe gegen die Sicherheitsvorschriften durch unsere Mitarbeiter sind uns vom Kunden mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.15 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gem\u00e4\u00df dieser Ziffer nicht nach, so sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die erforderlichen Handlungen vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.16 Im \u00dcbrigen bleiben unsere gesetzlichen Rechte und Anspr\u00fcche unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">11. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<p>Soweit eingebaute Zubeh\u00f6r-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, beh\u00e4lt sich PAVE+ das Eigentum daran bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung vor.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">12. Pfandrecht<\/h3>\n\n\n\n<p>PAVE+ steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden geh\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">13. Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<p>13.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist erfolgt die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden im Betrieb von PAVE+.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 Mit der Abnahme entf\u00e4llt die Haftung von PAVE+ f\u00fcr erkennbare M\u00e4ngel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat. Wegen eines unwesentlichen Mangels kann die Abnahme nicht verweigert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Kunde von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4 Verz\u00f6gert sich die Abnahme ohne Verschulden von PAVE+, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen seit Anzeige der Beendigung der Reparatur oder Montage als erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>13.5 Bei Abnahmeverzug kann PAVE+ die orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Kunden auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">14. Einsatz von Dritten<\/h3>\n\n\n\n<p>14.1 PAVE+ ist berechtigt, nach eigenem Ermessen auch Dritte f\u00fcr seine vertraglichen Leistungen einzusetzen. Dabei hat PAVE+ jedoch sicherzustellen, dass diese Dritte der Aufgabe entsprechend qualifizierte Fachleute sind. Diese Dritte sind Erf\u00fcllungsgehilfen von PAVE+. Durch die Auftragserteilung stimmt der Kunde dem Einsatz von Dritten zu.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2 PAVE+ beh\u00e4lt sich vor, einzelne Dienstleistungen durch Personal der Herstellerwerke von Zulieferfirmen oder andere autorisierte Partner durchf\u00fchren zu lassen. Im \u00dcbrigen sind Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">15. Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung, Garantie<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Kunde wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass die Herstellergarantie f\u00fcr den Fall, dass keine Originalteile eingebaut werden, entfallen k\u00f6nnen. PAVE+ \u00fcbernimmt in diesem Fall keine Haftung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">16.Haftung<\/h3>\n\n\n\n<p>16.1 Schadenersatzanspr\u00fcche, insbesondere ein Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Leistungsobjekt selbst entstanden sind (einschlie\u00dflich solcher aus unerlaubter Handlung), k\u00f6nnen nur geltend gemacht werden<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>bei einer vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung von PAVE+;<\/li>\n\n\n\n<li>einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von PAVE+ oder bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen von PAVE+;\u00a0<\/li>\n\n\n\n<li>der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2 Unsere Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen und -ausschl\u00fcssen unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>16.3 PAVE+ haftet nicht f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den infolge einer mangelhaften Lieferung wie z.B. Produktionsausfall, entgangenen Gewinn und Mehrverbrauch an Material.<\/p>\n\n\n\n<p>16.4 Die Haftung f\u00fcr Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschr\u00e4nkt, der bei regelm\u00e4\u00dfiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien sowie Einsatz eines ad\u00e4quaten Virenschutzes eingetreten w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>16.5 Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von au\u00dfergew\u00f6hnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch \u00e4u\u00dferste Sorgfalt von PAVE+ nicht verhindert werden kann (hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streiks, Unruhen, Unwetter und Naturkatastrophen, beh\u00f6rdliche oder gerichtliche Anordnungen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfma\u00dfnahmen und F\u00e4lle nicht richtiger oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgesch\u00e4fts), hat PAVE+ nicht zu vertreten. Sie berechtigen PAVE+ dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben oder zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p>16.6 Die Haftung f\u00fcr den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdr\u00fccklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">17. Retoure von Serviceteilen<\/h3>\n\n\n\n<p>PAVE+ ist grunds\u00e4tzlich nicht zur Retournierung von gekauften und ungebrauchten Serviceteilen verpflichtet. F\u00fcr Verbrauchsmaterialien und Software ist eine Retoure ebenfalls ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">18. M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h3>\n\n\n\n<p>18.1 Macht der Kunde Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend, so hat er diese unter Angabe des Mangels unverz\u00fcglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet alles zu tun, um seiner Schadensminderungspflicht nachzukommen, insbesondere Hinweisen und Anweisungen durch PAVE+ zu folgen.<\/p>\n\n\n\n<p>18.2 Im Falle eines von PAVE+ zu vertretenden Mangels, wird PAVE+ die Leistung nach eigener Wahl und auf eigene Kosten nachholen oder nachbessern. PAVE+ stehen jeweils zwei (2) Nachbesserungsversuche zu.<\/p>\n\n\n\n<p>18.3 M\u00e4ngel der im Rahmen der Instandhaltung verwendeten Teile werden nach Wahl durch PAVE+ durch Nachbesserung oder Austausch behoben.<\/p>\n\n\n\n<p>18.4 Soweit nicht vertraglich anderweitig vereinbart, verj\u00e4hren Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche entgegen \u00a7 634a BGB zw\u00f6lf (12) Monate nach Leistungsdurchf\u00fchrung. Der Neubeginn der Verj\u00e4hrung ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen, au\u00dfer in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>18.5 Ergibt die \u00dcberpr\u00fcfung einer Mangelr\u00fcge, dass diese unberechtigt war und kein Gew\u00e4hrleistungsfall vorliegt, beh\u00e4lt sich PAVE+ das Recht vor, die f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung erbrachten Leistungen gem\u00e4\u00df den g\u00fcltigen Kostens\u00e4tzen in Rechnung zu stellen. W\u00fcnscht der Kunde die Behebung einer unberechtigten Mangelr\u00fcge, so hat er diese kostenpflichtig als Einzelauftrag zu beauftragen.<\/p>\n\n\n\n<p>18.6 Empfiehlt PAVE+ den Einbau des Serviceteils durch einen PAVE+-Servicetechniker, gleich ob im Rahmen des Partner Programms oder eines Einzelauftrages, und erfolgt der Einbau dennoch nicht durch PAVE+, so haftet PAVE+ nicht f\u00fcr M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die aus dem Eigeneinbau resultieren oder damit verbunden sind. Werden in diesem Zusammenhang gegen PAVE+ Anspr\u00fcche durch Dritte geltend gemacht, stellt der Kunde PAVE+ vollumf\u00e4nglich im Innenverh\u00e4ltnis frei.<\/p>\n\n\n\n<p>18.7 Verz\u00f6gern sich die erforderlichen Nachhol- oder Nachbesserungsarbeiten ohne Verschulden von PAVE+ oder ihrer Mitarbeiter, hat der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Verschulden von PAVE+ oder ihrer Mitarbeiter, hat der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">19. Laufzeit und K\u00fcndigung<\/h3>\n\n\n\n<p>Macht der Kunde von seinem K\u00fcndigungsrecht nach\u00a7 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann PAVE+ 15% der vereinbarten Verg\u00fctung als pauschale Verg\u00fctung verlangen, wenn die Ausf\u00fchrung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausf\u00fchrung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Verg\u00fctung zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass PAVE+ ein geringerer Schaden oder \u00fcberhaupt kein Schaden bzw. Aufwendungen entstanden ist. PAVE+ ist berechtigt nachzuweisen, dass ein h\u00f6herer Schaden bzw. h\u00f6here Aufwendungskosten entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">III. Besondere Bedingungen f\u00fcr die Vermietung von Maschinen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">20. Mietdauer und R\u00fcckgabe<\/h3>\n\n\n\n<p>20.1 Die Mietzeit beginnt an dem Tag, an dem das Mietobjekt verladen wird oder wenn der Kunde die Selbstabholung des Mietobjekts vereinbart hat, mit dem f\u00fcr die Bereitstellung bzw. \u00dcbernahme bestimmten Zeitpunkt.<\/p>\n\n\n\n<p>20.2 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverh\u00e4ltnis nicht als verl\u00e4ngert. \u00a7 545 BGB findet keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>20.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allen Zubeh\u00f6rteilen zum Ablauf der Mietzeit PAVE+ in vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand, insbesondere transportf\u00e4hig, ges\u00e4ubert, betriebsbereit, komplett und voll getankt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten R\u00fcckgabezeit zur\u00fcckzugeben. Ist das Mietobjekt nicht vollgetankt, ist PAVE+ berechtigt, den fehlenden Kraftstoff zu tanken und dem Kunden in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>20.4 Bei \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Verschmutzung des Mietobjekts, die eine Sonderreinigung des Mietobjekts erfordert, oder wenn das Mietobjekt mit Geruchsbeeintr\u00e4chtigung zur\u00fcckgegeben wird, leistet der Kunde PAVE+ Schadensersatz. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Sonderreinigungskosten nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale in H\u00f6he von 85,00 EUR pro Stunde berechnet. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass PAVE+ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; PAVE+ hat das Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>20.5 Gibt der Kunde das Mietobjekt oder den dazugeh\u00f6rigen Schl\u00fcssel &#8211; auch unverschuldet &#8211; zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an PAVE+ zur\u00fcck, ist PAVE+ berechtigt, f\u00fcr die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentsch\u00e4digung ein Entgelt mindestens in H\u00f6he des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Sofern dem Kunden ein Sondertarif gew\u00e4hrt wurde, gilt dieser nicht bei \u00dcberschreitung oder Unterschreitung des vereinbarten Mietzeitraums. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>20.6 Der Kunde ist verpflichtet, die beabsichtigte R\u00fccklieferung des Mietobjekts PAVE+ rechtzeitig vorher anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>20.7 Die R\u00fccknahme erfolgt durch PAVE+ au\u00dferhalb der \u00fcblichen Betriebszeiten nur dann, wenn dies ausdr\u00fccklich vereinbart worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>20.8 Freimeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich angezeigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">21. Besondere Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n\n\n\n<p>21.1 Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich ausschlie\u00dflich auf das Mietobjekt. Der Kunde hat s\u00e4mtliche Nebenkosten (insbesondere die Kosten f\u00fcr Auf- und Abladen, Versicherung, Transport, Betriebsstoffe, Reinigung, etc.) jeweils gesondert zu zahlen. Sofern der Kunde das Mietobjekt mit Bedienpersonal mietet, bezieht sich der vereinbarte Mietpreis auf das Mietobjekt inkl. Bedienpersonal. 21 .2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, bezahlt der Kunde an PAVE+ Versicherungskosten in im Mietvertrag gesondert zum Mietzins ausgewiesener H\u00f6he gern. Ziff. 25.1 . Der im Mietvertrag angegebene Tagessatz gilt dabei jeweils pro Kalendertag.<\/p>\n\n\n\n<p>21.3 Sofern der Kunde auch Bedienpersonal bucht, erfolgt die Abrechnung nach Stunden. Der Mindestabrechnungszeitraum betr\u00e4gt 8 Stunden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Einsatz tageweise. F\u00fcr unsere Vermietung gilt eine Schichtzeit von 8 Stunden. \u00dcberstunden, Arbeiten an Sams-, Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit sind vorher mit uns abzustimmen und gesondert zu verg\u00fcten. Anfahrts- und Abfahrtszeiten unseres Bedienpersonals gelten als Arbeitszeit.<\/p>\n\n\n\n<p>21.4 Der Mietpreis ist f\u00fcr den vereinbarten Mietzeitraum in voller H\u00f6he zu leisten. R\u00fcckerstattungen bei versp\u00e4teter Abholung des Mietobjekts oder vorzeitiger R\u00fcckgabe erfolgen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>21.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Miete ohne Abzug zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe f\u00e4llig. Betr\u00e4gt die Mietdauer mehr als 7 Tage, so ist die Miete w\u00f6chentlich zu entrichten. Endet die Mietdauer vor Ablauf eines weiteren Zeitabschnittes von 7 Tagen, so ist der seit der letzten Abrechnung verbleibende Rechnungsbetrag im Zeitpunkt der Beendigung der Miete zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>21.6 Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Pflichten zus\u00e4tzlich zum Mietpreis eine Kaution zu leisten. Die H\u00f6he der Kaution ist von der Kategorie des Mietobjekts abh\u00e4ngig. PAVE+ ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem Verm\u00f6gen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. PAVE+ kann den Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch nach Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p>21.7 Ger\u00e4t der Kunde mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist PAVE+ berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu k\u00fcndigen. \u00fcberschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 7 Tagen und ger\u00e4t der Kunde mit der Entrichtung der Miete f\u00fcr den betreffenden Zeitabschnitt vollst\u00e4ndig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist PAVE+ auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">22. Besondere Pflichten des Kunden bei Vermietung<\/h3>\n\n\n\n<p>22.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt nur bestimmungsgem\u00e4\u00df einzusetzen (eine Nutzung zu anderen Zwecken erfordert unsere vorherige Zustimmung). Der Kunde hat die einschl\u00e4gigen Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Stra\u00dfenverkehrsvorschriften, insbesondere auch bez\u00fcglich Ladung und Transport des Mietobjekts, sorgf\u00e4ltig zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>22.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt schonend und fachgerecht zu behandeln, alle f\u00fcr die Benutzung ma\u00dfgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelm\u00e4\u00dfig zu pr\u00fcfen, ob sich das Mietobjekt in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Mietobjekt ordnungsgem\u00e4\u00df zu verschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>22.3 Das Mietobjekt darf nur von eingewiesenem und geschultem Personal gef\u00fchrt werden. Der Kunde hat eigenst\u00e4ndig zu pr\u00fcfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland noch g\u00fcltigen Fahrerlaubnis befindet.<\/p>\n\n\n\n<p>22.4 Wird w\u00e4hrend der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Mietobjekts oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, ist der Kunde verpflichtet, PAVE+ das Mietobjekt zum Zwecke der Durchf\u00fchrung der Reparatur oder Inspektion auszuh\u00e4ndigen bzw. PAVE+ den Zugang zum Mietobjekt zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>22.5 Gibt der Kunde das Mietobjekt entgegen vorstehender Weisung nicht oder nicht rechtzeitig an PAVE+ zur\u00fcck, ist PAVE+ berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu k\u00fcndigen und von dem Kunde Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>22.6 Bei jeglicher Besch\u00e4digung des Mietobjekts w\u00e4hrend der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, PAVE+ unverz\u00fcglich \u00fcber alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Besch\u00e4digung des Mietobjekts gef\u00fchrt hat, schriftlich zu unterrichten, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Besch\u00e4digung auf nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df beruht oder von PAVE+ zu vertreten ist. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall der Entwendung des Mietobjekts oder von Teilen des Mietobjekts.<\/p>\n\n\n\n<p>22.7 Der Kunde ist verpflichtet, PAVE+ unverz\u00fcglich auf Anfrage den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietobjekts mitzuteilen sowie jeden beabsichtigten Wechsel des Standbzw. Einsatzortes.<\/p>\n\n\n\n<p>22.8 Der Kunde hat PAVE+ bei allen Unf\u00e4llen zu unterrichten, eine m\u00f6glichst l\u00fcckenlose Schadensaufnahme zur bestm\u00f6glichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunf\u00e4llen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbesch\u00e4digung) ist die Polizei hinzuzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>22.9 Der Kunde hat geeignete Ma\u00dfnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl und die nicht autorisierte Nutzung des Mietobjekts zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">23. Haftung des Kunden<\/h3>\n\n\n\n<p>23.1 Der Kunde haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgf\u00e4ltigen Pflege des Mietobjekts entstehen. Seinem Verschulden steht das seiner Erf\u00fcllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten gleich.<\/p>\n\n\n\n<p>23.2 Der Kunde haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr s\u00e4mtliche Verst\u00f6\u00dfe gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie f\u00fcr s\u00e4mtliche Besitzst\u00f6rungen, die er oder Dritte, denen der Kunde das Mietobjekt \u00fcberl\u00e4sst, verursachen. Der Kunde stellt PAVE+ von s\u00e4mtlichen Bu\u00df- und Verwarnungsgeldern, Geb\u00fchren und sonstigen Kosten frei, die Beh\u00f6rden oder sonstige Stellen anl\u00e4sslich solcher Verst\u00f6\u00dfe von PAVE+ erheben.<\/p>\n\n\n\n<p>23.3 Der Kunde hat Handeln des F\u00fchrers des Mietobjekts wie eigenes zu vertreten. S\u00e4mtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.<\/p>\n\n\n\n<p>23.4 F\u00fcr die schuldhafte Besch\u00e4digung sowie den Verlust des Mietobjekts haftet der Kunde, auch wenn die Sch\u00e4den durch Dritte herbeigef\u00fchrt werden. Die Weitergabe des Mietobjekts an Dritte ist nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>23.5 Der Kunde ist verantwortlich, dass das von ihm gemietete Mietobjekt w\u00e4hrend der gesamten Mietdauer f\u00fcr den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Insbesondere tr\u00e4gt er Sorge f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>den freien Zugang zu Grundst\u00fccken und R\u00e4umen f\u00fcr An- und Abtransport sowie Servicearbeiten an dem Mietobjekt;<\/li>\n\n\n\n<li>die Beschaffung und Organisation aller beh\u00f6rdlichen Genehmigungen und Absperrungsarbeiten vor Ort;\u00a0<\/li>\n\n\n\n<li>den gefahrlosen Einsatz des Mietobjekts vor Ort bzgl. Einsatz- und Gewichtsbeschr\u00e4nkungen, Bodenverh\u00e4ltnissen und Umwelt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>23.6 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Verbringung des Mietobjekts in das Ausland sowie eine dortige Nutzung unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">24. Besondere Regelungen bei Vermietung mit Bedienpersonal<\/h3>\n\n\n\n<p>24.1 Im Falle der Vermietung des Mietobjekts mit Bedienpersonal darf das Bedienpersonal ausschlie\u00dflich zu Bedienung des Mietobjekts, nicht jedoch zu anderen Arbeiten eingesetzt werden. Mit der Vermietung von Mietobjekten mit Bedienpersonal werden keine arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem von PAVE+ \u00fcberlassenen Bedienpersonal begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<p>24.2 Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>24.3 Der Kunde informiert PAVE+ bei Anmietung des Mietobjekts \u00fcber eine eventuell erforderliche Arbeitsschutzausr\u00fcstung und \u00fcberwacht in eigener Verantwortlichkeit deren Einsatz.<\/p>\n\n\n\n<p>24.4 Arbeitsunf\u00e4lle sind uns sowie der f\u00fcr unser Bedienpersonal zust\u00e4ndigen Berufsgenossenschaft sofort anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>24.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, dem Bedienpersonal ohne die Zustimmung von PAVE+ Weisungen zu erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen oder nicht dem Vertragszweck entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>24.6 Das Bedienpersonal ist nur insoweit in den Arbeitsablauf des Kunden eingegliedert, wie der Vertragszweck das erfordert. Insoweit hat der Kunde f\u00fcr die Einhaltung aller damit zusammenh\u00e4ngenden Vorschriften (insbesondere der Arbeitssicherheit, Gef\u00e4hrdungsbeurteilung, etc.) zu sorgen. Unser Bedienpersonal ist zu Beginn seines Einsatzes vom Kunden \u00fcber die geltenden Unfallverh\u00fctungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie \u00fcber die besonderen Bedingungen der Baustelle, insbesondere \u00fcber Gefahrenquellen und Schadensrisiken zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>24.7 Die t\u00e4glichen Arbeitszeiten des Bedienpersonals werden in Leistungsnachweisen erfasst und von der Baustellenleitung (z.B. Polier) unterzeichnet. Die unterzeichneten Leistungsnachweise werden dem Kunden am Ende der vereinbarten Mietzeit oder f\u00fcr den Fall, dass die Mietzeit f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum als 7 Tage vereinbart wurde, w\u00f6chentlich \u00fcbermittelt. Einw\u00e4nde hat der Kunde unverz\u00fcglich zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p>24.8 Im Falle der Schadensverursachung durch das Bedienpersonal haftet PAVE+ nur, wenn PAVE+ das Bedienpersonal nicht sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt hat. Im \u00dcbrigen tr\u00e4gt der Kunde die Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>24.9 Das f\u00fcr die Bedienung des Mietobjekts gestellte Bedienpersonal von PAVE+ sind weder zum Inkasso berechtigt, noch erm\u00e4chtigt, Vertrags\u00e4nderungen f\u00fcr und gegen PAVE+ zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p>24.10 Das Bedienpersonal ist berechtigt, die Einrichtungen des Kunden zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>24.11 Der Kunde hat uns vor Abschluss des Mietvertrages \u00fcber etwaige besondere Umst\u00e4nde bzw. Risiken (z.B. Leitungsverl\u00e4ufe) in Kenntnis zu setzen. Treten w\u00e4hrend des Einsatzes des Mietobjekts nicht bekannt gemachte Risiken auf, sind wir berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und unser Bedienpersonal sofort von der Baustelle abzuziehen. Ersatzanspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>24.12 F\u00e4llt das Bedienpersonal von Beginn oder w\u00e4hrend seiner T\u00e4tigkeit aus Gr\u00fcnden aus, die PAVE+ nicht zu vertreten hat, sind wir zur Gestellung eines Ersatzmannes grunds\u00e4tzlich nicht verpflichtet. Dies gilt auch f\u00fcr F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt und bei Arbeitskampfma\u00dfnahmen. Dem Kunden stehen dann keine Ersatzanspr\u00fcche zu, auch nicht insoweit, als er durch etwaige Verz\u00f6gerungen einen Schaden erleidet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">25. Versicherung<\/h3>\n\n\n\n<p>25.1 PAVE+ schlie\u00dft f\u00fcr die Mietsache eine Versicherung gegen Maschinenbruch, Elementarsch\u00e4den und Diebstahl nach den Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr die Maschinenund Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Mietobjekten ab. Bei Bedarf k\u00f6nnen die Versicherungsbedingungen ausgeh\u00e4ndigt werden. Der Kunde bezahlt an PAVE+ hierf\u00fcr Versicherungskosten in im Mietvertrag gesondert zum Mietzins ausgewiesener H\u00f6he. Der im Mietvertrag angegebene Tagessatz gilt dabei jeweils pro Kalendertag.<\/p>\n\n\n\n<p>25.2 Der Kunde tr\u00e4gt zudem in jedem Schadensfall den vereinbarten Eigenanteil. Im Gegenzug ist eine etwaige Haftung des Kunden nach Ma\u00dfgabe der vorgenannten Regelungen begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>25.3 W\u00fcnscht der Kunde die Befreiung von dieser Versicherung bzw. Kostentragungspflicht, so ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Dies setzt im \u00dcbrigen voraus, dass der Kunde einen vergleichbaren Versicherungsschutz f\u00fcr die von ihm gemieteten Mietobjekte durch eine von ihm abgeschlossene Versicherung nachweist. Um den Nachweis zu f\u00fchren, hat der Kunde PAVE+ eine Sicherungsbest\u00e4tigung seines Versicherers zukommen zu lassen. Die Versicherung des Kunden wird jedoch nur anerkannt, wenn Sie die Sch\u00e4den zu gleichen Bedingungen wie die Versicherung von PAVE+ abdeckt und die Versicherung auch f\u00fcr angemietete Mietobjekte G\u00fcltigkeit besitzt. Eventuelle Selbstbeteiligungen gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">26. Sachm\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung, Garantie<\/h3>\n\n\n\n<p>26.1 Der Kunde ist berechtigt, das Mietobjekt rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige M\u00e4ngel zu r\u00fcgen. Der Kunde best\u00e4tigt im Ausgangsprotokoll den Zustand des \u00fcbernommenen Mietobjekts und den Umfang des Zubeh\u00f6rs. Erkennbare M\u00e4ngel werden im Ausgangsprotokoll festgehalten. Bei M\u00e4ngeln, die nicht im Ausgangsprotokoll festgehalten sind, kann sich der Kunde bei R\u00fcckgabe nicht darauf berufen, dass ein erkennbarer Mangel bereits bei \u00dcbergabe vorhanden war. Verborgene M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach der Feststellung gegen\u00fcber PAVE+ schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>26.2 Die verschuldensunabh\u00e4ngige Garantiehaftung von PAVE+ wegen anf\u00e4nglicher Sachm\u00e4ngel am Mietobjekt gem\u00e4\u00df \u00a7 536a BGB wird ausgeschlossen. 27.Haftung<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">27. Haftung<\/h3>\n\n\n\n<p>27.1 Schadenersatzanspr\u00fcche, insbesondere ein Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Mietobjekt selbst entstanden sind (einschlie\u00dflich solcher aus unerlaubter Handlung), k\u00f6nnen nur geltend gemacht werden<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>bei einer vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung von PAVE+;<\/li>\n\n\n\n<li>einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von PAVE+ oder bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen von PAVE+;<\/li>\n\n\n\n<li>der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>27.2 Unsere Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen und -ausschl\u00fcssen unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>27.3 Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von au\u00dfergew\u00f6hnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch \u00e4u\u00dferste Sorgfalt von PAVE+ nicht verhindert werden kann (hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streiks, Unruhen, Unwetter und Naturkatastrophen, beh\u00f6rdliche oder gerichtliche Anordnungen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfma\u00dfnahmen und F\u00e4lle nicht richtiger oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgesch\u00e4fts), hat PAVE+ nicht zu vertreten. Sie berechtigen PAVE+ dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben oder zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p>27.4 PAVE+ \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sachen, die bei R\u00fcckgabe im Mietobjekts zur\u00fcckgelassen werden; dies gilt nicht in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit von PAVE+, eines Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">28. K\u00fcndigung<\/h3>\n\n\n\n<p>28.1 Das Mietverh\u00e4ltnis wird f\u00fcr die vertraglich vereinbarte Dauer eingegangen.<\/p>\n\n\n\n<p>28.2 PAVE+ ist berechtigt, die Mietvertr\u00e4ge au\u00dferordentlich fristlos aus wichtigem Grund k\u00fcndigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>erhebliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Kunden,<\/li>\n\n\n\n<li>nicht eingel\u00f6ste Bankeinz\u00fcge \/ Schecks,<\/li>\n\n\n\n<li>gegen den Kunden gerichtete Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen,<\/li>\n\n\n\n<li>mangelnde Pflege des Mietobjekts,<\/li>\n\n\n\n<li>unsachgem\u00e4\u00dfer und unrechtm\u00e4\u00dfiger Gebrauch des Mietobjekts durch den Kunden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>28.3 Sofern zwischen PAVE+ und dem Kunden mehrere Mietvertr\u00e4ge bestehen und PAVE+ zur au\u00dferordentlichen fristlosen K\u00fcndigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann PAVE+ auch die anderen Mietvertr\u00e4ge au\u00dferordentlich fristlos k\u00fcndigen, falls PAVE+ die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietvertr\u00e4ge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Kunden nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Kunde:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>ein Mietobjekt vors\u00e4tzlich besch\u00e4digt,<\/li>\n\n\n\n<li>PAVE+ gegen\u00fcber einen am Mietobjekt entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht,<\/li>\n\n\n\n<li>PAVE+ vors\u00e4tzlich einen Schaden zuf\u00fcgt,<\/li>\n\n\n\n<li>mit Mietzahlungen in Gesamth\u00f6he von wenigstens einer Wochenmiete mehr als f\u00fcnf Bankarbeitstage im Verzug ist,<\/li>\n\n\n\n<li>ein Mietobjekt bei der oder zur Begehung vors\u00e4tzlicher Straftaten nutzt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>28.4 K\u00fcndigt PAVE+ einen Mietvertrag, ist der Kunde verpflichtet, das Mietobjekt sowie das \u00fcberlassene Zubeh\u00f6r und aller Schl\u00fcssel unverz\u00fcglich an PAVE+ herauszugeben. Ziff.<\/p>\n\n\n\n<p>20.3 bis 20.7 finden Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">IV. Schlussvorschriften<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">29. Datenschutz<\/h3>\n\n\n\n<p>PAVE+ erhebt, verarbeitet und nutzen die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung seiner Bestellung, so auch seine E-Mail Adresse, wenn er uns diese angeben hat. Zur Bonit\u00e4tspr\u00fcfung kann PAVE+ &nbsp;Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abh\u00e4ngig machen. Zu den Informationen geh\u00f6ren auch Informationen \u00fcber die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1 b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerkl\u00e4rung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/h3>\n\n\n\n<p>30.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von PAVE+.<\/p>\n\n\n\n<p>30.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n\n\n\n<p>30.3 Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz von PAVE+. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die \u00f6rtliche und die internationale Zust\u00e4ndigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>30.4 Zur Abtretung eines Anspruchs aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PAVE+ nicht berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Jettingen, M\u00e4rz 2022 PAVE+ GmbH<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Vertragsbedingungen im Miet- und Servicebereich Stand: M\u00e4rz 2022 1. 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